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Betriebsterror im Konsum jetzt vor Gericht

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Jetzt beschäftigen die Methoden, mit denen im SPO-dominierten Konsum-Imperium die Wahl eines eigenständigen Betriebsrates im Sinne des Arbeitsverfassungsgesetzes beim Heimwerkerzentrum (HWZ) Vö-sendorf zu verhindern versucht wurde, auch das Gericht.

Am 13. und 14. Oktober wird im Saal VI des Wiener Landesgerichtes für Strafsachen dieser unglaubliche Fall des Betriebsterrors (FURCHE 28/1981) neu aufgerollt:

Durch einen Strafantrag der Staatsanwaltschaft Wien vom 16. April sitzt der Kon-sum-,ßetriebsratskaiser" Alois Serini auf der Anklagebank. Ihm und vierzehn seiner linientreuen Betriebsratskollegen vArd nicht nur versuchte Nötigung vorgeworfen, es geht auch um Versammlung sstörung und Sachbeschädigung.

Denn Serini und sein Trupp versuchten, nachdem sie schon zuvor eine Betriebsversammlung der Heimwerker gesprengt hatten, am 14. März 1980 gewaltsam die HWZ-Betriebsrats-wahl zu verhindern: Ein HWZ-Mann wurde dabei krankenstandsreif geprügelt und der Marktleiter konnte einen (die Wahlen beobachtenden) Gewerkschaftssekretär nur dadurch vor Schlimmerem retten, indem er den Serini-Leuten Weg und Tür versperrte.

Erst die telefonisch herbeigerufene Gendarmerie konnte die Fortsetzung der Wahlen sicherstellen: indem sie mit vier Streifenwagen den Wahlvorstand zur Stimmenauszählung in die Mödlin-ger Arbeiterkammer eskortierte.

Die Konsum-intern gehegte Hoffnung, daß das alles überhaupt unter den Tep- ‘ pich gekehrt werden könne, ist nun geplatzt.

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