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Doch gerettet

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Die „publikumswirksame Villa Hahn", wie der Präsident des Bundesdenkmalamtes sich ausdrückte, ist durch eine Reihe von Auflagen nun doch gerettet. Das Denkmalamt bewilligte den Kaufvertrag unter der Bedingung eines festgelegten dreistufigen Zeitablaufs der Restaurierung. Im Inneren der Villa müssen die Repräsentationsräume nach den Ergebnissen einer Erarbeitung durch die Werkstätten des Bundesdenkmalamtes rekonstruiert werden. Die Nebengebäude, nicht von Otto Wagner stammend, aber in seine Ensembleplanung einbezogen, haben revitalisiert zu werden — der Käufer hatte die Absicht, sie zu schleifen.

Und schließlich wird auch der Garten in seiner historischen Struktur wiederhergestellt werden. Damit diese Auflagen in ihrer Durchsetzbarkeit garantiert sind, liegt eine finanzielle Sicherstellung von acht Millionen vor. Es ist das das erste Mal, daß das Bundesdenkmalamt über eine Bankgarantie verfügt. Diese finanziellen Mittel sind gemäß dem gestaffelten Zeitplan der Restaurierung abrufbar. Ein Kontrollorgan des Bundesdenkmalamtes wird zweimal wöchentlich die Arbeiten überwachen.

Als Kompromiß mußte der Randverbauung des Grundstük-kes zugestimmt werden. Die Reihenhäuser werden ein Drittel der Gesamtfläche einnehmen, und eine Auflage schreibt vor, daß zwischen dem Baugrund und dem verbleibenden Garten eine Busch-Baum-Abschirmung zu errichten sei.

Schade ist natürlich auch, daß das Ensemble, von seinen Besitzern als privater Wohnbereich benützt, der Öffentlichkeit nicht zuaänalich sein wird.

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