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Eine Enteignung?

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Weil das Gesetz „über das Verbot der Nutzung der Kernspaltung für Energieversorgung” (besser bekannt als Atomsperrgesetz 1978) nach Ansicht des Kreisgerichtes St. Pölten einer Enteignung der Betriebsgesellschaft gleichkomme, muß sich nunmehr der Verfassungsgerichtshof mit dieser Frage beschäftigen: verfassungswidrig — oder nicht. Dabei geht es auch um viel Geld: Die Zwentendorf-Ge-sellschaft will von der Republik eine Entschädigung für die Nichtinbetriebnahme von 7,5 Milliarden Schilling. Wie immer die Juristen urteilen werden: Es geht bei der Anrufung lediglich um eine verfassungsrechtlich saubere Lösung. Die Entscheidung über die Zukunft des Kernkraftwerkes im Tullnerfeld liegt trotzdem bei den Politikern.

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