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Intelligent

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Ein Erfinder erarbeitet in zweijähriger Arbeit ein bislang völlig neues elektronisches Fieberthermometer: ein sogenanntes intelligentes Produkt, das Österreichs Wirtschaft so dringend braucht. Der Erfinder bringt seine Erfindung zum Patentamt, sucht beim Forschungs-förderungsfonds um Unterstützung an, die nach seriöser und unbürokratischer Prüfung, auch rasch gewährt wird.

So weit so gut. Es steht (fast) nichts mehr im Weg, was hinderlich sein könnte. Das Rennen scheint gelaufen zu sein: es geht in die Endrunde.

Doch das Eichamt bereitet Kopfzerbrechen; die Gebühren kosten genausoviel wie das ganze „intelligente Produkt“. Um diese lächerliche Affäre aus der Welt zu schaffen, wendet man sich an den Minister. Seine Antwort läßt Übles ahnen: Laut Gebührenverordnung 1983 beträgt die Gebühr soundsoviel. Es tue ihm leid. Punktum!

Jetzt weiß der Erfinder, warum seine Idee „intelligentes Produkt“ genannt wird: er muß nämlich erst den Minister davon überzeugen, daß es intelligent ist.

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