
Niemand weiß es. Alle leben in der Illusion, dass der Bundeskanzler eine wichtige Gestalt ist: Machthaber. Regierungschef. Politikgestalter. Der Blick in die österreichische Bundesverfassung lehrt aber anderes. Der Kanzler hat einige formelle Funktionen (bei Ministerernennungen und -entlassungen), aber seine zentrale Aufgabe ist es, die Ministerratssitzungen zu leiten. Die Minister sind für ihre jeweiligen Aufgabenbereiche selbst verantwortlich, der Bundeskanzler kann ihnen keine Weisungen erteilen. Das unterscheidet die österreichische von der deutschen Kanzlerschaft. Der deutsche Bundeskanzler hat eine Richtlinienkompetenz – wie immer man „Richtlinien“ verstehen mag. Dieses Recht hat der österreichische Amtskollege nicht. Er hat nichts zu entscheiden. Er ist Sitzungsleiter. Koordinator. Mediator. Sonst nichts.
Die Aussage ist durch die Situationslogik einzuschränken. Natürlich ist der Kanzler normalerweise Parteichef und leitet seine „eigene“ Ministertruppe, aber er muss gemeinsame, parteiübergreifende Politik insofern gestalten, als sein Geschick gefragt ist, aus einem Haufen von selbstständigen Ministerinnen eine einigermaßen konsistente Regierungspolitik zu gestalten. Er muss diese Politik in Partei und Parlament verteidigen und durchsetzen.
Aber er tut dies ohne eigene (rechtliche) Kompetenzen. Als Mediator muss er ausgleichen, verhandeln, überzeugen. Daraus ergibt sich das notwendige Persönlichkeitsprofil für einen Bundeskanzler. Er muss Kompromisse schmieden. Er muss aus Widersprüchlichkeiten das Gemeinsame herausdestillieren, vermitteln, eine Linie entwickeln. Er muss die Menschen zusammenbringen. Er muss konstruktiver Kommunikator, kreativer Konfliktbeileger und freundlicher Versöhner sein. Wer das nicht ist, der eignet sich nicht als Bundeskanzler.
Der Autor ist Professor für Soziologie an der Universität Graz.

