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Kollegialität

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Der Pfarrer ist mehr als Geschäftsführer der Gemeinde, der Bischof mehr als geschäftsführender Vorsitzender seiner Pfarre und der Papst mehr als geschäftsführender Vorsitzender der zusammengefaßten nationalen Bischofskonferenzen...

Ich verweise nur auf die klassische Formulierung der Doppelseitigkeit des Verhältnisses durch Cyprian. Er betont einerseits mit einem Nachdruck, der durch die ganze Geschichte weiterwirkt: nihil sine episcopo (nichts ohne den Bischof); die Forderung der Öffentlichkeit und der Einheit der Ortskirche unter dem Bischof erreicht bei ihm im Kampf gegen Wahlgemeinden und Gruppenbildung ihre äußerste Schärfe und Klarheit.

Aber derselbe Cyprian erklärt seinem Presbyterium gegenüber nicht weniger deutlich:nihilsme consilio vestro (nichts ohne euren Rat), und er sagt klar zu seiner Gemeinde: nihil sine consensu plebis (nichts ohne Zustimmung des Volkes). In dieser dreifachen Form von Mitwirkung am Aufbau der Gemeinde liegt das klassische Modell kirchlicher „Demokratie'' vor...

(Aus: Demokratie in der Kirche, Lahn-Verlag, Limburg 1970)

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