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Korpsgeist

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Zenzug übergeordnete Behörde. Das läuft im wesentlichen über das Instrument des Disziplinarrechts und über die Fragen der Personalpolitik, der Beförderungen.

Ein weiterer Punkt: Es gibt ein unglückliches Zusammenspiel zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht, Polizeibehörden und auch noch Amtsarzt bei allen Fragen, die mit Mißhandlungen aufgrund von Polizeiübergriffen zu tun haben.

Der sogenannte Widerstand gegen die Staatsgewalt ist mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Er ist immer dann gegeben, wenn man einen Polizeioder Gendarmeriebeamten an einer Amtshandlung hindert. Wenn er also jemanden abführen will, festnehmen will, und man geht nicht mit, dann ist das grundsätzlich strafbar — und zwar mit bis zu drei Jahren Haft. Die Körperverletzung an einem Beamten, also zum Beispiel eine etwas tiefere Hautabschürfung, ist vom Gesetz her als schwere Körperverletzung qualifiziert und kostet auch bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe — zum Unterschied zu einer normalen Körperverletzung an einem normalen Menschen, einem Nicht-Polizisten, die nur sechs Monate kostet.

Es gibt eine einzige Möglichkeit, aus der Strafbarkeit herauszukommen: dann, wenn die Amtshandlung selbst straf gesetzwidrig ist. — dann ist der Widerstand theoretisch nach der Gesetzeslage nicht strafbar.

DIE hURCHE Nr. 45 / 8. November 1985

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