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Modellfall Sterngasse

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Ein „schwaches Gesetz“ nannte der Präsident des Bundesdenkmalamtes, Prof. Dr. Demus, das Denkmalschutzgesetz. Es stellte schon bei seiner Verabschiedung vor fast 40 Jahren einen Kompromiß dar. Verstöße gegen dieses Gesetz gelten als „Kavaliersdelikte“ und werden außerdem nur auf dem Verwaltungsweg geahndet. Vielfach wird sogar die Höhe der Strafe schon vorher in die Kosten des Neubaues einkalkuliert, öffentliche Stellen oder Inhaber exponierter Ämter gehen nicht selten mit dem schlechten Beispiel voran.

Ein neues Denkmalschutzgesetz ist in Vorbereitung und wird dringend erwartet. Es ist natürlich sehr schwierig, dieser Materie, die mit den verschiedensten Wertrelationen belastet ist, einen brauchbaren gesetzlichen Raster zu unterlegen. Ob ein besseres Gesetz zustande kommt, hängt nicht zuletzt auch von der künftigen Einstellung der verschiedenen interessierten Kreise zu diesen Fragen ab. Vielleicht wird es sich auch einmal unter den „Realisten“ herumsprechen, daß in Österreich ein ganzer Wirtschaftszweig nicht nur von der Schönheit der Landschaft, sondern auch von der baukünstlerischen Substanz dieses Landes lebt. Diese ist aber auch eine der Voraussetzungen dafür, daß auch in Zukunft ähnliche Werte entstehen können.

Es wird noch Gelegenheit sein, auf die Probleme des Denkmalschutzes näher einzugehen. Heute sei an einem praktischen Beispiel gezeigt, wie es um die Erhaltung unseres Kulturgutes bestellt ist; wie in einer Stadt ein Gesetz beachtet wird, das von sich aus zu schwach ist, jene Werte zu erhalten, welche diese Stadt gerne vor aller Welt in besonderem Maße in Anspruch nimmt.

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