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Nachstenliebe auch im Sozialstaat

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Aber nun auch einmal: Bravo für die „Arbeiterzeitung“! Da startete ihr „Ombudsmann“ einen Hilferuf für einen Invaliden, der - doppelt beinamputiert - zweimal pro Woche von seiner Frau auf dem Rücken aus dem fünften Stock ins Freie getragen werden muß, da das Haus keinen Aufzug besitzt. Der Erfolg: Eine Flut spontaner Hilfsangebote, von der Tauschwohnung zu ebener Erde über die Ferienwohnung im Grünen - kostenlos - bis zum Berufsringer, der wohl richtig annahm, daß es ihm leichter fallen würde, die lebende Last zu transportieren.

Und die Moral von der Geschieht'? Typischer Fall für jene „Fälle“, die auch der beste Sozialstaat durch die Maschen seines Sicherheitsnetzes durchfallen läßt. Denn da gewisse Voraussetzungen nicht erfüllt waren, erhielt der Patient keinen Hilf-losenzuschuß. Und zweitens: Daß es ohne die Hilfe von Mensch zu Mensch, ohne die Solidarität, sagen wir ruhig: ohne Nächstenliebe doch nicht geht. Und daß rings um uns die durch die Totalversorgung stark beeinflußte Wurstigkeit dem Nachbarn gegenüber durchbrochen werden kann und wird, wenn die Menschen in ihrer immer noch vorhandenen Nächstenliebe angesprochen werden. Man sollte es nur öfters tun!

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