7006785-1987_45_08.jpg
Digital In Arbeit

Privilegienabbau? Bitte!

Werbung
Werbung
Werbung

Es gibt Schlagworte, deren Verwendung eine sachliche Diskussion auf geheimnisvolle Weise zu beenden vermag. Eine erfolgreiche Killerphrase dieser Art ist die Aussage, daß „wohlerworbene Rechte nicht in Frage gestellt werden dürfen“.

Es ist höchste Zeit, manche wohlerworbenen Rechte zu entmystifizieren.

Wohlerworben ist meines Erachtens nämlich ein Recht nur dann, wenn dem auch eine tatsächlich erbrachte Leistung entspricht. Eine Uberprüfung der Angemessenheit eines „wohlerworbenen Rechtes“ schadet sicher nicht; ich möchte dazu ein Beispiel wählen, wo nicht andere ins Visier genommen werden sollen, sondern man selbst betroffen ist.

Bisher wurden für den Besuch höherer Schulen und Universitäten Ersatzzeiten bis maximal sechs Jahre bei der Pensionsbemessung angerechnet. Dies soll nach der

Pensionsreform entfallen. Ein wohlerworbenes Recht in Frage gestellt? Nein!

Dank der Unterstützung meiner Eltern und des Staates war es mir vergönnt, ein Studium zu beenden und damit meine beruflichen Chancen zu verbessern. Es ist nur recht und billig, daß die Studienzeit — da ja auch keine

Beitragszahlungen erfolgten - nicht auf die Pension angerechnet wird.

Keine Spur von wohlerworbenem Recht, bestenfalls die Aufgabe eines Privilegs aus besseren Zeiten. Ich wünschte nur, daß die große (und daher starke?) Koalition sich auch an die Abschaffung von „wohlerworbenen Rechten“ mächtigerer Lobbies heranwagt (zum Beispiel die Pensionierung mit 53 bei der ÖBB!).

Der Autor ist Geschäftsführer der „Management Data“ und Vorstandsmitglied im Wirtschaftsforum der Führungskräfte (WdF)

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung