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Startwohnungen

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Der Nationalrat verabschiedete in seiner Sitzung am 12. Mai einstimmig das sogenannte Startwohnungsgesetz, das es jungen Menschen ermöglichen soll, für eine Ubergangszeit, in der sie für ihre endgültige Wohnung ansparen können, preiswerten Wohnraum zu erhalten: Schlecht ausgestattete Altwohnungen können durch öffentliche Förderung verbessert, die Mietverträge dürfen auf fünf Jahre befristet werden. Anspruchsberechtigt sind Ehepaare, die noch nicht älter als 30 Jahre sind, aber auch nichtverheiratete Paare und Alleinstehende, sofern sie zumindest für ein Kind zu sorgen haben. In dieser, Sitzung wurde auch über das erste ÖVP-Ei-gentumsbildungsgesetz (Umwandlung von Gemeinde- in Eigentumswohnungen) abgestimmt: Anders als die ÖVP, die beim Startwohnungsgesetz zu Konzessionen bereit war, lehnte die SPÖ mit ihrer Mehrheit freilich diesen Antrag der Opposition ab.

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