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Steuerabzug

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Abi. Jänner des kommenden Jahres sollen Mitgliedsbeiträge für die Gewerkschaft voll steuerlich absetzbar werden. Das ist erfreulich. Weniger erfreulich ist, daß nach wie vor Kirchenbeiträge nur bis zu einer Höhe von 800 Schilling von der Steuer abgesetzt werden können.

Die Kirchen haben gegen diese ziemlich willkürliche Festsetzung seit Jahren angekämpft. Viele Jahre wurde das ,JSfjet“ des Finanzministeriums mit den ,ßeispiels-folgen“ begründet. Wenn Kirchenbeitragszahlungen voll steuerlich abzugsfähig wären, käme sicher auch der Gewerkschaftsbund.

Mittlerweile ist der Gewerkschaftsbund „gekommen“, die regierungsamtliche Zusicherung liegt auf dem Tisch, von einem automatischen Gleichziehen bei den Kirchenbeiträgen war dagegen nichts zu hören.

Das verwundert und erstaunt. Denn immerhin ist der Gewerkschaftsbund — ohne damit seine Bedeutung schmälern zu wollen — ja „nur“ ein privater Verein. Die Kirchen dagegen haben in Österreich öffentlichrechtlichen Charakter. Da müßte es eigentlich selbstverständlich sein, daß Kirchenbeiträge — auch steuerlich als im Interesse der Öffentlichkeit liegend gesehen und dementsprechend behandelt werden.

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