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Totales Dementi

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Bei der jüngst aufgeflogenen Bestechungsaffäre im Wiener Verkehrsamt handelt es sich um einen bedauerlichen Einzelfall. Es wird festgestellt, daß eine Schmiergeldzahlung für niedrige Autonummern außerhalb Wiens bisher nicht aufgeflogen und auch nicht wahrscheinlich ist, da niedrige Kennzeichennummern in den Bundesländern nicht den Charakter eines Statussymboles haben.

Es gibt ferner keinen wie immer gearteten Beweis dafür, daß Exekutivorgane aufgrund von Verwandtschaft, Bekanntschaft oder Freundschaft jemals auf die Erteilung eines ansonsten fälligen Strafmandates verzichtet haben.

Auch die Vermutung, es könnte an irgendeinem Orte Österreichs irgendwann ein Gendarm oder Polizist auf die Bestrafung eines Autofahrers wegen dessen Prominenz verzichtet haben, entbehrt jedes greifbaren Beweises und muß daher als reine Spekulation bezeichnet werden.

Es gibt auch keinerlei Hinweis, es könnte jemals ein österreichischer Politiker seinen Fahrer zur Begehung eines Verstoßes gegen die Verkehrsvorschriften ermuntert oder derartiges auch nur stillschweigend geduldet haben. So etwas wurde niemals bekannt.

Schließlich ist die unmißverständliche Feststellung nötig, daß bisher weder in Wien noch anderswo irgendeine von der Polizei angehaltene Person Gelegenheit hatte, eine Ohrfeige, einen Tritt oder ähnliches durch Trinkgeldzahlung von sich abzuwenden.

Derartige Bestechungsversuche wurden erstens nicht nachgewiesen, kommen zweitens nicht vor, werden drittens stets mit Entrüstung zurückgewiesen und sind viertens und nicht zuletzt auch unnötig, da die Mißhandlung angehaltener Personen bisher nur in den allerseltensten Fällen nachgewiesen werden konnte und daher bis zum Beweise des Gegenteiles vom Nichtvorkom-men solcher Vorkommnisse ausgegangen werden muß.

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