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Und bei Streit?

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Läßt aber der Koalitionspakt Platz zur freien Mehrheitsbildung? In den Koalitionsverhandlungen 1970 schlug die SPÖ der ÖVP vor, daß nach einer Frist von zwei Monaten ein Minister, dessen Initiative vom Regierungspartner nicht kabinettsintern nach Verhandlungen akzeptiert wird, damit in Form eines „Berichtes an den Nationalrat“ direkt das Parlament befassen kann. Dann sollte die Mehrheit entscheiden. Sollte eine vergleichbare Regelung in der Vereinbarung mit der FPÖ nicht aufscheinen, ließe dies bereits Rückschlüsse auf die geringe Belastbarkeit des nunmehrigen Bündnisses zu. Und die Koalition wäre praktisch, was sie theoretisch nicht sein soll: starr.

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