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Unfehlbare Polizei?

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Üheräen keinen Unterschied hei Amtsdrucksorten

Soll noch einer sagen, Drucksorten seien ohne Aussagekraft. Nicht so die Drucksorten der Bundespolizeidirektion. Welcher Autofahrer kennt sie nicht, die kleinen Weißen unter dem Scheibenwischer mit der flott fettgedruckten Anrede „Sehr geehrter Kraftfahrzeuglenker!“

Nach der Mitteilung einer beobachteten Überschreitung der StVO (Straßenverkehrsordnung) fällt der Kugelschreiber des strengen Herrn Inspektors dann auf eins von zwei anzukreuzenden Kasterln, nämlich auf „Um Ihnen weitere Mühe zu ersparen...“ oder die unbarmherzige lapidare Feststellung „Es mußte die Anzeige erstattet werden.“

Erst der Weg in die Provinz und der Vergleich mit den vom Gendarmerieposten Mödüng verwendeten Vordrucken öffnet die Augen für die Details dieses Kleingedruckten. Die Option „Um Ihnen weitere Mühen zu ersparen ...“ geht bei der von der Gendarmerie verwendeten Drucksorte Gend. Lager-Nr. 18 (zu beziehen beim Verlag der österreichischen Staatsdruckerei) so weiter: „... können Sie bis ... in der oben bezeichneten Dienststelle gegebenenfalls den

Sachverhalt aufklären oder eine Organmandatsstrafe bezahlen. Sonst müßte die Anzeige erstattet werden.“

Soviel Einsicht in die Aufklärarbeit von Tatbeständen, gar Fehlbarkeit von Organen, läßt die Wiener Polizei mittlerweile längst vermissen. Denn dort lautet die Option mit dem so wohlvertrauten Anfang schlicht und einfach „... können Sie in der oben bezeichneten Dienststelle eine Organmandatsstrafe bezahlen, sonst müßte die Anzeige erstattet werden.“ Das unscheinbare weiße Zettelchen mit der Lager-Nr. 127 druckt sich denn auch die Bundespolizei selber.

Aufklärung von unterschiedlich interpretierbaren Sachverhalten? Auf leisen Sohlen schleicht die Verachtung der Behörde gegenüber dem Bürger schon in die Formulierungen von Amtsdrucksorten. Die im Verwaltungsstrafgesetz vorgesehene Möglichkeit der Ermahnung ohne Geldstrafe läßt der kleine Wiener Weiße seinen Beamten schon gar nicht mehr offen. Aber das nimmt, anbetracht von Dienstbewährung via eingehobenen Geldstrafen, leider nicht mehr wunder.

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