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Heim ins Reich!

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Sehr geehrter Herr Herausgeber!

In dem Prospekt zu der neu aufgelegten *7%igen Energieanleihe 1958“ heißt es: Mündelsicherheit:

...nach Verordnung vom 29. Oktober 1940, Deutsches RGBl...,

Als 1945 das tausendjährige Reich in Oesterreich abserviert wurde, da kam niemand auf den sonderbaren Gedanken, alle ehemaligen Nazi-Amtsgebäude abzureißen und neue zu bauen, nicht einmal jene, bei denen es feststand, daß sie sogar sehr stark umgebaut werden mußten. Aber eins hat man doch schnellstens gemacht: die alten „deutschen“ Amtsschilder wurden entfernt und durch neue „österreichische“ ersetzt. Nur bei den Gesetzen konnte man sich'zu so einer einfachen Maßnahme nicht aufraffen. Da gibt es heute, nach 13 Jahren, noch immer „deutsche Gesetze, deutsche Erlässe, deutsche Verordnungen“ usw., auf die man sich bei entsprechenden Veranlassungen bezieht. Vielleicht hätte man bei dem Neu- bzw. Umbau der Nati-Paragraphen etwas schneller arbeiten können, vielleicht — aber eins hätte man schon damals, mindestens aber inzwischen, machen können, nämlich alle damals bestehenden Gesetze als „deutsch e“ Gesetze abzuschaffen und sie mit sofortiger Wirksamkeit wieder als „österreichische“ Gesetze bis auf weiteres in Kraft zu setzen. Dann würde heute in unserem Rechtsleben nicht dann und wann eine „nazistische Ahnfrau“ herumgeistern. Oeffnen wir ihr doch die stille Klause, damit sie endlich „heim ins Reich“ kann. Es ist noch immer Zeit und höchste Zeit dazu. — Nur noch ein Hinweis: Als nach dem Anschluß die Nazi die Oesterreichische Postsparkasse übernahmen, haben sie diese selbstverständlich als „Deutsche Postsparkasse“ eingeführt.

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