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Die seit Jahresbeginn geltende Familienbesteuerung diskriminiert jene, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Bei jenen hingegen, die getrennt leben - oder die sich für die Finanz getrennt melden - klingelt dadurch die Kassa. Der Unterschied ist (siehe Graphik) gewaltig.
Der Gesetzgeber (siehe Seite 5) hat sich bei der „Reparatur" nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes bei der Reform selbst in eine Sackgasse hineinmanövriert, aus der er nur schwer wieder herausfinden wird. Gesellschaftspolitisch wurden verhängnisvolle Wei chen gestellt: Oder ist die Zersplitterung der Familie gewollt?