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Zulassungssteuer und EG

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Wer von der Zulassungssteuer profitiert:

Viele Leasingkunden machen sich große Hoffnungen bezüglich der bevorstehenden Mehrwertsteuersenkung. Die MWSt ist beim Leasing ja nicht wie bei Barkauf oder Kredit am Kauftag zu bezahlen, sondern wird der monatlichen Leasingrate aufgeschlagen. Das heißt theoretisch: Wer jetzt ein Auto least, profitiert im nächsten Jahr vom Wegfall der Luxussteuer und kommt viel billiger davon als ein Käufer, der heuer noch sein Auto bar oder mit Kredit bezahlt. Daß die Praxis anders aussehen wird, hat der Finanzminister bereits angekündigt. Dietmar Ecker, Pressesprecher von Finanzminister Ferdinand Lacina: „Es wird sicherlich keine Benachteiligungen für Bar- oder Kreditkäufer geben."

Leasingfirmen rechnen damit, daß die Zulassungssteuer aliquot auch auf bestehende Leasingverträge aufgerechnet wird. Das heißt: Die Reduktion der Mehrwertsteuer von 32 auf 20 Prozent wird nur bei Kleinwagen mit wenig Verbrauch spürbar. Und auch da ist die Ersparnis sehr gering (bei keinem einzigen Modell sind es mehr als 10.000 Schilling).

Saftig wirkt sich dagegen die Zulassungssteuer auf große Benzinverbraucher aus, wie etwa Geländewagen, Sportwagen oder Luxusautos, sie werden um bis zu 15 Prozent teurer. Bei einem jetzigen Kaufpreis von 1,8 Millionen Schilling (Mercedes 600 SEL) sind das beachtliche 277.000 Schilling. Immer vorausgesetzt, Lacina setzt sich mit seiner Zulassungssteuer auch beim Koalitionspartner ÖVP durch.

Leasing und EG

Mit dem Wegfall der Luxussteuer paßt sich Österreich den Bestimmungen der EG an. Daß damit aber nicht zwangsläufig eine Verbilli-gung verbunden ist, zeigt sich am Beispiel der Autos. Die geplante Zulassungssteuer bietet dem Finanzminister die Möglichkeit, das durch den Wegfall der Luxussteuer entstandene Steuerloch zu stopfen und ist obendrein EG-konform. Damit werden auch allfällige Spekulationen überflüssig, ein Auto in besonders preisgünstigen EG-Ländern zu kaufen oder zu leasen und dann nach Österreich zu importieren.

Denn die Zulassungssteuer ist auf jeden Fall zu bezahlen, sobald das Auto in Österreich angemeldet wird.

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