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Zurschaustellung

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„Öffentlich” Fasten, demonstrative Akte des ,Mahnschweigens” vor Kirchentüren, Unterschriftenpetitionen aller Art häufen sich im kirchlichen beziehungsweise kirchennahen Raum in Österreich. Es scheint so, als hätten kirchliche Gruppen mit Begeisterung das Instrumentarium dessen entdeckt, was man auf US-amerikanisch „Cam-paigning” nennt.

Der Einsatz dieses Instrumentariums im kirchlichen Bereich wirft Fragen auf. Wie steht es zum Beispiel mit dem stundenweisen Fasten auf öffentlichen Plätzen? Wie läßt sich der Verdacht von Passanten und Kritikern entkräften, daß sich die öffentlich Fastenden zuvor kräftig gestärkt haben? Gerade beim öffentlichen Fasten stellt sich natürlich auch die Frage, ob ein religiöser Akt, der „ins Kämmerchen” gehört, durch die Zurschaustellung auf dem öffentlichen Platz nicht entwertet wird.

Nicht zuletzt sind die „Campaigning”'-Methoden protestanfällig. Es hinterläßt einen merkwürdigen Geschmack, wenn religiöse Akte nur zu Protestzwecken eingesetzt werden. Die .Protest-Messe” ist dann die letzte und besonders widersinnige Konsequenz.

So notwendig es ist, zu vielen Negativentwicklungen auch vom Evangelium her ein entschiedenes Nein zu sagen, die Methoden sollte man sich sorgfältig überlegen.

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