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Das zunehmende Interesse des medizinischen Laien an der Heilkunde und dem ärztlichen Beruf, aber auch das bemühte Selbstverständnis der Ärzte selbst lenken immer wieder die Erinnerung an das altehrwürdige Dokument des Hippokratischen Eides. Sind doch in ihm Pflicht und Rechte des Arztes in feierlicher Form aufgezeichnet, die durch die Jahrhunderte mit jeweils neuen Formulierungen beschworen wurden; auch der Arzt von heute weiß sich diesen Normen verbunden. Der Laie fühlt sich unter dieser Verpflichtung seines Arztes geborgen. Freilich, Einzelheiten sind in Vergessenheit geraten; mancher Satz der alten oder einer neueren Eidesgelöbnisformel wird mehr geahnt als gewußt, und ein Romantizismus hat sich über diese kodifizierte ärztliche Pflichtenlehre gelegt.

Anläßlich der 600-Jahr-Feier der Universität Wien ist der Autor der Frage nachgegangen, wozu sich der Arzt am Ende seines Studiums, am Beginn seiner beruflichen Tätigkeit verpflichtet; welche Eides- beziehungsweise Gelöbnistexte er bei seiner Promotion in Wien gesprochen hatte.

Feste kommen und gehen; ihr verpflichteter Anlaß soll aber lebendig gehalten werden, wie man es im Augenblick der Feier auch gemeint hat. Echte Tradition ist eine Herausforderung (Josef Pieper), auf die Zukunft gerichtet. Darum erscheint eine „Nachlese“ durchaus begründet.

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