Pflegeregress reparaturbedürftig

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Wieder einmal kocht die Pflegedebatte auf: Die Rechtslage um die Versorgung pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen ist seit vielen Jahren unbefriedigend. Pflegefonds, Erbschaftssteuer, 24-Stunden-Betreuung, mobile Hauskrankenpflege, Pflegeregress - für alle Menschen, die sich hier aufopfernd engagieren, ist das eine Zumutung. Derzeit stehen in ganz Österreich Pflegeeinrichtungen, Sozialhilfeträger, Länder, Notare und Anwälte vor ungelösten Problemen der Interpretation von zwei Bestimmungen des ASVG. Diese -gegen den Rat von Experten noch dazu im Verfassungsrang beschlossenen - Regelungen wurden voriges Jahr als "Abschaffung des Pflegeregresses" gefeiert. Bereits damals war klar, dass die budgetär vorgesehene Bedeckung nicht annähernd den wahren Verhältnissen entspricht, und die Vollziehungsprobleme, die heute auftreten, waren vorhersehbar. Dass die Regelung dennoch mit übergroßer Mehrheit beschlossen wurde, ist jenen zuzuschreiben, die in einer heißen politischen Phase versuchten, sich einen sozialen Anstrich zu geben und gleichzeitig besonnene Stimmen als unsoziale Bedenkenträger zu verunglimpfen und mundtot zu machen.

Wenn derzeit nicht klar ist, auf welche Sachverhalte eine gesetzliche Regelung anzuwenden ist, und wenn ihre Effekte falsch kalkuliert sind, muss sie schleunigst repariert werden. Im Übrigen bin ich gespannt, ob es endlich gelingt, der Komplexität des Themas der Versorgung pflege-und betreuungsbedürftiger Menschen gerecht zu werden und einer inneren Sachlogik zu folgen: Anstatt über Regressfragen zu sprechen, sollte zunächst die Versorgungsstruktur den individuellen Bedürfnissen der Menschen angepasst werden. Eigentlich stehen die Fragen von Finanzierung und Regress erst an, wenn eine humane, effiziente und bürgernahe Lösung ermöglicht wird.

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