Schallende Ohrfeige für EU-Parlament von deutschen Richtern

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Ein besorgniserregendes Paradoxon: Das Europaparlament (EP) ist jenes EU-Gremium, das die größte demokratische Legitimität für sich beansprucht. Gerade diese hat ihm aber das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vergangene Woche abgesprochen. Durch das Urteil aus Karlsruhe zieht sich wie ein roter Faden die Feststellung, dass das Europa-Parlament – anders als gerne von maßgeblichen Parlamentariern behauptet – keineswegs einem nationalen Parlament gleichwertig sei.

Dieser Teil des Karlsruher Spruches fand unter EU-Parlamentarier allerdings auffallend wenig Gehör. Die freuten sich lieber, dass der Lissabon-Vertrag als solcher nicht für verfassungswidrig erklärt wurde. Die Diskussion über eine „Reparatur“ des EP – so überhaupt von den Mitgliedsländern gewollt – steht aber noch bevor. Aktuell ist die Situation folgende: Das Volk müsse die Möglichkeit haben, mit seinen nationalen Abgeordneten die öffentliche Gewalt zu bestimmen. Das „nicht gleichheitsgerecht gewählte“ EP, so die deutschen Richter, könne das nicht tun. (wm)

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