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7.2.2002: Kein PKK-Kampf mehr ums Kurdistan

Die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) will ihre Aktivitäten einstellen und eine neue legale Plattform bilden. Die PKK werde in Europa und der Türkei nicht mehr aktiv sein, erklärte deren Führung. Diese Entscheidung bedeutet Beobachtern zufolge eine baldige Auflösung der PKK, die 15 Jahre lang einen bewaffneten Kampf für ein unabhängiges Kurdistan geführt hatte. Mit der Verhaftung Abdullah Öcalans 1999 wurde das Ende der PKK eingeläutet. Öcalan wurde wegen Hochverrats zum Tode verurteilt und sitzt in einem türkischen Gefängnis.

9.2.2002: Thronjubiläum von Tod überschattet Thron

Prinzessin Margaret, die jüngere Schwester von Englands Königin Elizabeth II. ist am Samstag nach ihrem vierten Schlaganfall in London gestorben. Ihr Tod hätte für das britische Königshaus zu keinem schlechteren Zeitpunkt kommen können: Margarets Tod wirft einen Schatten auf das Goldene Thronjubiläum der Queen, die am vergangenen Mittwoch genau 50 Jahre im Amt war. Anders als nach dem Unfalltod von Prinzessin Diana 1997 brachte die Königsfamilie ihre Trauer diesmal sehr schnell und in ungewöhnlich offener Weise zum Ausdruck.

Die britische Flagge auf dem Dach des Buckingham-Palastes wurde auf Halbmast gesetzt. "Das ist ein schrecklich trauriger Tag für meine ganze Familie", sagte Prinz Charles. "Wir werden sie alle sehr vermissen. Die letzten Jahre waren eine so schlimme Zeit für meine liebe Tante. Sie hat das Leben geliebt und es in vollen Zügen genossen."

11.2.2002: Bioethik-Kommission hat entschieden

Einstimmig hat die Bioethik-Kommission der Bundesregierung den Beschluss gefasst, die Unterzeichnung der Biomedizin-Konvention des Europarates durch Österreich zu empfehlen. Die Experten zerstreuen in ihrer Empfehlung Bedenken, wonach durch die Unterzeichnung strengere nationale Richtlinien außer Kraft gesetzt würden. Auch in jenen Bereichen, in denen die Konvention keinen oder nur geringeren Schutz als das nationale Recht bietet, würde ein Beitritt rechtlich nicht zur Folge haben, dass bisher verbotene Vorgangsweisen in der Forschung erlaubt seien.

, betonen die Kommissionsmitglieder. Das gelte auch für die umstrittene Frage der Zulassung nicht-therapeutischer Forschung an Einwilligungsunfähigen.

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