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Sturm in Würzburg

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Wer am Vortag von Christi Himmelfahrt zur zweiten Vollversammlung der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland nach Würzburg abreiste, konnte nicht sagen, ob er die Wäsche, die er für eine Sitzungsdauer bis zum Sonntag eingepackt hatte, wirklich brauchen würde. Die Zeichen für Würzburg standen auf Sturm. Die Bischofskonferenz hatte durch einen Beschluß die Diskussion über die Themen „Wiederverheiratung Geschiedener“ und „Weihe bewährter verheirateter Männer zu Priestern“ („viri probati“) blockiert. Kenner der Szene rechneten mit dem Auszug einer starken Gruppe von Synodalen. Eine solche Sezession hätte die Synode beschlußunfähig machen können, und das wäre möglicherweise gleichbedeutend mit einem Scheitern gewesen.

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Wer am Vortag von Christi Himmelfahrt zur zweiten Vollversammlung der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland nach Würzburg abreiste, konnte nicht sagen, ob er die Wäsche, die er für eine Sitzungsdauer bis zum Sonntag eingepackt hatte, wirklich brauchen würde. Die Zeichen für Würzburg standen auf Sturm. Die Bischofskonferenz hatte durch einen Beschluß die Diskussion über die Themen „Wiederverheiratung Geschiedener“ und „Weihe bewährter verheirateter Männer zu Priestern“ („viri probati“) blockiert. Kenner der Szene rechneten mit dem Auszug einer starken Gruppe von Synodalen. Eine solche Sezession hätte die Synode beschlußunfähig machen können, und das wäre möglicherweise gleichbedeutend mit einem Scheitern gewesen.

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Zum Bruch ist es in Würzburg nicht gekommen. Der Versuch, die Geschäftsordnung zu unterlaufen und doch noch am Eröffnungsabend eine Debatte über die Erklärung der Bischofskonferenz zu erzwingen, scheiterte am geschickten Taktieren des Präsidiums. Und als das Thema dann am Samstag auf der Tagesordnung erschien, hatte man drei Tage Zeit gewonnen, in denen man zäh um eine Beilegung des Konflikts hatte ringen können. Die Synode machte Überstunden, nicht im Plenum, sondern in den verschiedenen „Fraktionen“, die sich insbesondere in der Frage der „viri probati“ geweise steckte mehr dahinter, als ein Geistlicher sich dazu hinreißen ließ, den Bischöfen lautstark seine Solidarität und sein Vertrauen zu bekunden, um dann allerdings mit harten Vorwürfen vom Leder zu ziehen. Hier ist vielleicht etwas durchgebrochen, was sich sonst üblicherweise hinter der Tarnung von Strategie und Taktik verbirgt: Es ist etwas anderes, ob sich Brüder oder Gegner kritisieren — in der Familie kann es bisweilen etwas rauher hergehen als im Umgang mit Fremden!

Es scheint so, als hätte auch mancher Bischof dieses offene Wort richschen Diözesen zu verwirklichen, abweichen und in einem dynamischen Selbstverständnis weiterentwickeln könnte — und dafür würde ihr die Legitimation fehlen. (Ansätze in dieser Richtung sind deutlich vorhanden.) Ein anderes Problem ergibt sich auch daraus, daß heute nicht mehr klar zu definieren ist, wer denn in vollem Sinn Glied dieser Kirche ist; die „Verfassung“, auf die jeder Synodale seinen Eid schwören müßte, scheint nicht mehr klar genug formuliert zu sein: theoretisch könnten Häretiker in dieser Kirchenversammlung den Ton angeben.

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Diese Befürchtungen und Sorgen müssen ernst genommen werden. Es stellt sich jedoch die Frage, ob man heute noch dorthin zurückkehren kann, von wo die Entwicklung dieser Synode ausgegangen ist. Das scheint unmöglich zu sein, wenn man eine noch größere Verwirrung in der Kirche vermeiden will. Diejenigen, die in der Gemeinsamen Synode eine Gefahr für die Kirche sehen, werden heute versuchen müssen, sie zu gestalten. Dabei wird es notwendig sein, mit aller Deutlichkeit auf die Grenzen einer solchen Kirchenversammlung hinzuweisen, gleichzeitig aber auch das Ohr weit offen zu bildet hatten. Und diese Überstunden waren strapaziös, da sie auf Kosten der in diesen Tagen ohnehin sehr spärlich bemessenen Freizeit gingen.

Die Abendsitzung des Samstags wurde zur entscheidenden Stunde dieser zweiten Vollversammlung, der ersten Arbeitstagung der Synode. Die Bischofskonferenz hatte inzwischen ihren Standpunkt zur Frage der „viri probati“ präzisiert. Kardinal Döpfner, ihr Vorsitzender, teilte die abgemilderte Form des Einspruchs mit: Keine Beschluß vorläge, wohl aber weitere Behandlung des Themas. Seine Argumentation, ein Beschluß in dieser Frage überschreite die Kompetenz einer Nationalsynode und der Hinweis darauf, daß sowohl die deutsche Bischofskonferenz wie auch die letzte Bischofssynode in Rom mit klarer Mehrheit Stellung gegen die Weihe verheirateter Männer bezogen hätten, wurde respektiert. Das Auseinanderbrechen der Synode war verhindert, mehr noch: es zeigten sich erste zaghafte Ansätze für einen Dialog. Optimisten sprachen an diesem Abend von einer „Sternstunde“ der Synode.

Mit dem Wort „Sternstunde“ wird man vorsichtig sein müssen; erst die Zukunft wird erweisen, welche Bedeutung diesem Abend beigemessen werden darf. Allerdings taten sich Dinge, die der aufmerksame Beobachter registrieren mußte. Vielleicht führte das Aufatmen darüber, daß ein Bruch vermieden wurde, zu emotionalen Ergüssen; doch möglicher tig verstanden, nachdem er den ersten Schock überwunden hatte, den der Tonfall auslöste. Und es blieb nicht bei diesem einen Treuebekenntnis: mehrere Diskussionsbeiträge atmeten den selben Geist. Der Mainzer Bischof Hermann Volk schien sichtlich beeindruckt zu sein, als er sich an die Synode wandte und erklärte, er nehme diese Aussprache „todernst“.

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Hier könnte sich die entscheidende Wende abzeichnen, die vom Gegeneinander zum Miteinander. Sollte es dazu kommen, daß man den andern wieder „todernst“ nähme — und das hieße: daß man für seine Argumente offen und bereit wäre, auch die eigene Position selbstkritisch in Frage zu stellen —, wäre in jener Stunde im Würzburger Kiliansdom ein Durchbruch nach vorn erfolgt.

Die Frage stellt sich allerdings, ob ein solcher „Durchbruch“ wünschenswert ist. Es gibt in Deutschland nicht wenige Leute, die es sehr ernst mit ihrer Zugehörigkeit zur Kirche nehmen und diese Synode für ein Unheil halten. Sie vertreten die Ansicht, daß diese nationale Kirchenversammlung nicht ausreichend vorbereitet, daß ihr kirchenrechtlicher Status zu wenig geklärt sei, daß die Verantwortung des Bischofs für die Leitung seiner Diözese durch Mehrheitsbeschlüsse untergraben werden könnte. Sie sehen deutlich die Gefahr, daß die Synode von der ihr in ihrem Statut gesetzten Aufgabe, die Ergebnisse des Zweiten Vatikanischen Konzils in den deuthalten für die Argumente und Sorgen des andern. Diese Gemeinsame Synode ist ja nicht nur eine Modeerscheinung, ausgelöst durch die spektakulären Ereignisse seinerzeit in Holland. Es geht ja nicht nur darum, daß man kritisieren oder gar nörgeln möchte! Lag — und liegt — in unseren Diözesen nicht manches im argen? Hat nicht mancher Bischof das Gespräch mit einem unbequemen Theologen gemieden? Wieviel wußte denn mancher Bischof davon, mit welchen Schwierigkeiten ein Geistlicher draußen im Land wirklich zu kämpfen hatte? Und in welchem Maße haben unsere Bischöfe ihre Diözesen denn selbst geleitet? — Am Rande der Synode fiel mehrmals das Wort von der „Fraktion der Domkapitulare“'. Und bisweilen äußerte man die Ansicht, die Bischöfe, die durch Firmungsreisen und Visitationen zumindest einen Minimalkontakt zu den Gemeinden hätten, seien mehr oder minder Gefangene ihrer Berater, die die, Welt nur noch aus der Perspektive ihres Arbeitszimmers sähen und theoretische Grundsätze kultivierten, die an der pastoralen Wirklichkeit vorbeigingen. Und es tauchte auch die Vermutung auf, das Konzil habe die Bischöfe zu lange von ihren Bistümern ferngehalten.

Das sollen keine Vorwürfe sein — das würde dem Anliegen einer kirchlichen Versammlung wie der Gemeinsamen Synode widersprechen. Die Unterstellung, solche möglichen Mängel seien bewußt übersehen oder gar herbeigeführt worden, wäre in diesem Zusammenhang böswillig. Es kann nicht darum gehen, anzuklagen und zu richten, sondern darum, aufeinander wieder zu hören, nicht sich selbst, sondern den andern „todernst“ zu nehmen: es geht nicht darum, andere zu „verunsichern“, sondern selbstkritisch seine eigene Position zu überprüfen. Und hier sollten viele, die auf eine solche Synode drängten, auch an die eigene Brust schlagen. Verbirgt sich hinter dem, was man so leichtfertig „progressiv“ nennt, nicht häufig ein radikaler Bruch mit der Lehrtradition? Hat man nicht in den letzten Jahren den Bischöfen oft Ignoranz, vielleicht sogar unlautere Beweggründe unterstellt und daraus die Forderung abgeleitet, ihre „Macht“ müsse kontrolliert werden? Sind die Theologen auf den Lehrstühlen wirklich gegen intellektuelle Eitelkeit gefeit? Haben nicht viele vom Zweiten Vatikanischen Konzil Erleichterung statt Erneuerung erwartet — und erwarten es noch von der Synode? Ist es nicht zu vielen Eigenmächtigkeiten an der vielbeschworenen „Basis“ gekommen? Die Gemeinsame Synode wird ihre Grenzen erkennen müssen. Vielleicht hat sie an jenem turbulenten Abend im Würzburger Kiliansdom ihre ersten wirklichen Erfahrungen sammeln können. Das Synodenstatut nennt drei Aufgaben: die „Übersetzung“ der Konzilsbeschlüsse in die Wirklichkeit der Kirche in Deutschland, die Verlebendigung dieser Beschlüsse im Sinn der Erneuerung, und den Dialog aller mit allen i n der Kirche. Der Dialog könnte in Würzburg jetzt zaghaft begonnen haben. Wie sehr er noch gefährdet ist, zeigte die Reaktion der Vollversammlung auf die Bitte um Vergebung, die der Rotten-burger Weihbischof im Zusammenhang mit der Diskussion über die Stellungnahme der Bischofskonferenz zum Thema „Viri probati“ aussprach: die Synode spendete lautstark Applaus. Das ist noch kein Zeichen von Dialogbereitschaft! Und auch die Präzisierungen Kardinal Döpfners zum modifizierten Veto der Bischofskönferenz zur Behandlung dieses Themas akzeptierte man allem Anschein nach bestenfalls als einen Kompromiß, der das Auseinanderbrechen der Synode verhinderte.

Die Gemeinsame Synode war fleißig; das muß man ihr bescheinigen. Die zehn Kommissionen waren bei der ersten Vollversammlung des vergangenen Jahres gegründet worden und hatten verständlicherweise Anlaufschwierigkeiten zu überwinden, bis sie zur konkreten Arbeit kamen. Neun umfangreiche Vorlagen standen zur ersten Lesung auf der Maivollversammlung an; weitere Vorlagen sind fertiggestellt. Sämtliche neun Vorlagen passierten die erste Lesung und gingen mit 170 Änderungsanträgen als Grundlage für die weitere Arbeit an die Kommissionen zurück. Trotzdem sollte man nicht zu optimistisch sein: immer wieder tauchte der Vorwurf auf, es fehle die theologische Grundlegung.

Hier zeichnet sich eine weitere Gefahr ab. Selbstverständlich sollen die Beschlüsse dieser Synode einmal der kirchlichen Wirklichkeit in unserer Zeit gerecht werden; und das heißt, daß sie sich auch auf konkrete Fragen und Probleme beziehen müssen. Aber sie werden wieder Normen bestätigen müssen, und zwar die alten Normen, allerdings in einer zeitgerechten (nicht zeitgemäßen!) Interpretation. Manch einer wird dann enttäuscht sein, wenn sein Sonderfall — und davon gibt es heute viele — nicht zur Norm geworden ist.

Und noch eine Gefahr: Das Konzil hatte sich zur Aufgabe gestellt, den Buchstaben des Gesetzes wieder durch den Geist zu überhöhen, das zu „wärmen, was erkaltet ist“. Es steht zu erwarten, daß der hoffnungsvolle und mutige Aufbruch zur Erneuerung wieder im Buchstaben erhärten und in einem Berg von Papier steckenbleiben wird, der wahrscheinlich bereits in einigen Jahren erneut der Interpretation und der Verlebendigung bedarf. Noch aber erwartet man von der Synode ein Pfingstwunder!

Entscheidend werden letzlich nicht die Papiere sein, sondern daß sie die Erneuerung bewirken. Ein erster Schritt auf die Erneuerung zu ist der von der Konfrontation zum offenen Dialog, der gekennzeichnet ist von der Bereitschaft, auf die Argumente und auch auf die Sorgen des andern zu hören. Und hier wird das Wort und werden die Sorgen der Bischöfe besonderes Gewicht erhalten müssen, da sie die größere Verantwortung tragen. Dieser erste Schritt ist noch nicht getan; aber die Synode scheint zu ihm angesetzt zu haben: Es kam nicht zum Eclat wegen der Einstellung der bischöflichen Zahlungen für die Wochenzeitung „Publik“, die daraufhin nicht mehr erscheinen konnte; auch das Diktum, die Vorlage über die Wiederverheiratung Geschiedener müsse in ein Papier über die christliche Ehe eingearbeitet werden, führte nicht zum Auseinanderbrechen der Synode, ebensowenig das Veto gegen eine Beschlußvorlage zum Thema „viri probati“. — Die Gemeinsame Synode hat mit ihrer zweiten Vollversammlung die erste Belastungsprobe bestanden. Das könnte zu vorsichtigem Optimismus Anlaß geben.

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