Der Nahostkrieg hat mit aller Deutlichkeit der ganzen Welt neue politische und strategische Überlegungen aufgedrängt. Dabei geht es nicht nur um neue oder überholte Waffensysteme, sondern um die Tatsache, daß politische (außenpolitische) und militärische Fragestellungen auf das engste miteinander verquickt sind. Neue Überlegungen: sie sollten nach diesem „Stellvertreterkrieg“ auch für das Land Österreich gestellt werden, das als neutraler Kleinstaat zwar nicht im Spannungsfeld von akuten Konflikten, aber im Vorderfeld potentieller Auseinandersetzungen liegt.
In der Diskussion um die Heeresreform ergaben sich in letzter Zeit Meinungsunterschiede über den Auftrag des Bundesheeres und über die Durchführung dieses Auftrages.Dem Bundesheer obliege laut Bundesverfassungsgesetz — Art. 79 — „der Schutz der Grenzen der Republik“. Nur mit direkter Erfüllung dieses Auftrages, d. h. mit Einsatz unmittelbar an der Grenze, wäre der Schutz des Staates gegeben.Nach Ansicht militärischer Fachleute aber könne das Bundesheer diesen Auftrag in weiträumig offenem Gelände gegen überlegene moderne Aggressionskräfte nicht erfüllen.Durch nachhaltigen