Am 16. Dezember 1966 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen zwei Abkommen über den völkerrechtlichen Schutz der Menschenrechte ohne Gegenstimme und ohne Stimmenthaltung angenommen,die drei Monate nach ihrer Ratifizierung durch 35 Vertragsstaaten in Kraft treten werden. Da die österreichische Presse über dieses wichtige Ereignis bisher noch nicht berichtet hat, möchte ich hier auf die wichtigsten Bestimmungen dieser Abkommen hinweisen. Vorerst sei nur bemerkt, daß bis zum Ende des zweiten Weltkrieges der Schutz der Menschenrechte eine innere Angelegenheit der einzelnen Staaten