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Schutz der Menschenrechte

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Am 16. Dezember 1966 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen zwei Abkommen über den völkerrechtlichen Schutz der Menschenrechte ohne Gegenstimme und ohne Stimmenthaltung angenommen,die drei Monate nach ihrer Ratifizierung durch 35 Vertragsstaaten in Kraft treten werden. Da die österreichische Presse über dieses wichtige Ereignis bisher noch nicht berichtet hat, möchte ich hier auf die wichtigsten Bestimmungen dieser Abkommen hinweisen. Vorerst sei nur bemerkt, daß bis zum Ende des zweiten Weltkrieges der Schutz der Menschenrechte eine innere Angelegenheit der einzelnen Staaten war, in die sich kein anderer Staat einmischen durfte. Zwar haben die europäischen Großmächte im vonigen Jahrhundert einige Male zum Schutz der Christen aus Gründen der

Menschlichkeit in dar Türkei interveniert, einen allgemeinen Schutz der Menschenrechte hat es aber im damaligen Völkerrecht nicht gegeben. Die erste völkerrechtliche Urkunde, die den internationalen Schutz der Menschenrechte ankündigt, war die Satzung der Vereinten Nationen. In ihr bekennen sich nämlich die Mitglieder dieser Organisation zum Glauben an die Grundrechte der Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit und verpflichten sich einzeln und gemeinsam, die allgemeine Achtung der Menschenrechte ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion zu fördern und zu festigen. Die erste Ausführung dieser Proklamation bildet die am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossene Deklaration der Menschenrechte, die zwar ohne Gegenstimme, aber bei Stimmenthaltung der Sowjetunion und der anderen sozialistischen Staaten sowie Saudiarabiens und der Südafrikanischen Union angenommen wurde. Sie schuf aber noch keine konkreten Verpflichtungen für die Staaten, da sie nur eine an sie gerichtete Empfehlung war, ihre Bestimmungen als Richtschnur ihres Verhaltens anzunehmen. Gleichwohl war diese Deklaration von großer Bedeutung, da sie die Würde des Menschen als Grundlage der Menschenrechte anerkannt hat. Sie übernimmt damit einen Gedanken, der erstmalig in der patriotischen Philosophie auftaucht und auch in das Saoramentarium Leonianum, der ältesten Gebetssammlung der Kirche, uniter der Bezeichnung „dignitas hiumanae sub-stantiae“ aufgenommen wurde.

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