Der Wohnhausbau in Österreich wird vorwiegend durch seine Finanzierung durch die öffentliche Hand charakterisiert. Der Architekt, der sich mit ihm beschäftigt, muß sich weitgehend den Richtlinien der Finanzierungskörperschaft anpassen. Damit wird er von vornherein in eine bestimmte Richtung gedrängt, die ihm oft wenig Variationsmöglichkeiten des Grundrisses gestattet. Darauf ist vorwiegend die Monotonie der Wohnbauten der Nachkriegszeit zurückzuführen. Erst die neuere aufgelok- kerte Finanzierung durch Einbeziehung der Eigenmittel der Wohnungswerber erlaubte den österreichischen