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Im Wohnungseigentum

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Der Wohnhausbau in Österreich wird vorwiegend durch seine Finanzierung durch die öffentliche Hand charakterisiert. Der Architekt, der sich mit ihm beschäftigt, muß sich weitgehend den Richtlinien der Finanzierungskörperschaft anpassen. Damit wird er von vornherein in eine bestimmte Richtung gedrängt, die ihm oft wenig Variationsmöglichkeiten des Grundrisses gestattet. Darauf ist vorwiegend die Monotonie der Wohnbauten der Nachkriegszeit zurückzuführen. Erst die neuere aufgelok- kerte Finanzierung durch Einbeziehung der Eigenmittel der Wohnungswerber erlaubte den österreichischen Architekten, diesen starren Aufgabenkreis zu durchbrechen und neue, interessantere Wege in der Grundrißform und Gestaltung zu gehen.

Wenn nun ein Architekt den Auftrag erhält, Wohnungen im Wohnungseigentum im Rahmen einer freien Finanzierung zu errichten; steht er einer neuen, völlig anonymen Gruppe von Wohnungssuchenden gegenüber, deren Erfassung eine der schwierigsten Aufgaben ist. Um diese anonyme Käuferschichte zu interessieren, müssen die zur Verfügung stehenden Mittel vorwiegend für die Schaffung von Wohnraum genutzt werden. Es muß daher die Planung so erfolgen, daß die Fläche der öffentlichen Verkehrswege möglichst klein gehalten und auch die unproduktive Wohnfläche in einem Wohnungsver-

band, wie Vorraum, Küche, Bad, Abstellraum und so weiter, auf ein den heutigen Anforderungen entsprechendes Minimum reduziert wird, damit die hierdurch freiwerdenden Flächen für die Vergrößerung der Wohnraumflächen verwendet werden können. Bei Beachtung dieser Grundsätze soll die Grundrißform so gewählt werden, daß dem Erbauer die Möglichkeit gegeben ist, die Wohnungsgrößen je nach Bedarf der Wohnungssuchenden durch Unterteilung zu variieren.

Die Wohnhausanlage in Ober-Döbling, Wien XIX. Chimanistraße, Cottagestraße und Krottenbachstraße, besteht aus drei Wohnblök- ken zu je 22 Wohneinheiten. Diese Einheiten können nach Bedarf getrennt oder zusammengelegt werden. Es bestehen Grundeinheiten zu einem Zimmer mit Bad, Küche, Vorraum und WC (Garconnieren). Die nächste Einheit bildet eine Viereinhalbzimmerwohnung" mit Varraum, Schrankraum. Benötigt man eine Zweizimmerwohnung, so wird aus der Viereinhalbzimmerwohnung ein Raum der Garçonnière zugeschlagen und es können zwei Wohnungen in der Größenordnung von zwei Zimmern, Vorraum, Bad, WC und Küche und dreieinhalb Zimmern, Vorraum, Bad, WC, Küche, Abstellraum und Schrankraum vermietet werden. Diese beiden Einheiten oder eine Garçonnière und eine Viereinhalbzimmerwohnung können jedoch auch als Fünfeinhalbzimmerwohnung vermietet werden, die den Vorteil aufweist, zwei Bäder zu enthalten.

Die großen Wohnblöcke bestehen aus drei Geschossen und haben einen Innenhof von 13 X 17 Meter, der gärtnerisch gestaltet ist. Da das Gelände abfallend ist, wurde eine xMittel- straße angelegt, die es ermöglicht, im Kellergeschoß Einstellräume für die Autos vorzusehen.

Weitet wurden zwei Wohnblöcke mit 26 Wohnungseinheiten zu je zweieinhalb Zimmer mit Küche, Bad, WC, Abstellraum und Vorraum errichtet. Alle Wohnungen haben eine Terrasse in den Garten im Ausmaß von zwei Meter Breite und viereinhalb Meter Länge. Es wurde besonderes Augenmerk darauf gelenkt, daß die Balkonterrassen wirklich zum Sitzen im Freien verwendet werden und auf diesen auch gegebenenfalls Mahlzeiten eingenommen werden können. Dieser Gesichtspunkt war für die Größe der Balkone bestimmend.

Das gesamte Bauwerk wurde in Schüttbauweise errichtet. Die größeren Wohnungseinheiten haben Etagenheizung, deren Kessel in der Küche aufgestellt ist. Die Fenster sind Alu-Eisen-Ver- bundfenster, außen Aluminium, innen Eisen, gestrichen, eine Konstruktion, die Instandhaltungskosten für Witterungsschäden ausschließt. Die Balkontüren sind Hebetüren, die besonders gut und dicht schließen. Die kleineren Wohnungseinheiten haben Drugasarheizung. Es kann sich ■.somit jeder Mieter entsprechend seinem Bedarf die Heizung seiner Wohnräume selbst regulieren.

Die farbliche Gestaltung wurde mit besonderer Sorgfalt vorgenommen. Alle öffentlichen Räume sowie die Fassaden wurden mit APU- Farben gestrichen, ein Dispersionsanstrich, der den Fassaden wirksamen Witterungsschutz und in den öffentlichen Verkehrsräumen durch seine Abwaschbarkeit besonderen Schutz gegen Verschmutzung gibt.

Die einzelnen Gebäude sind voneinander jeweils 17 bis 18 Meter entfernt. Es ist dies eine Entfernung, die weit über der durchschnittlichen Straßenbreite Wiens liegt. Die dazwischenliegenden Flächen wurden gärtnerisch gestaltet.

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