Entschließt sich eine Unternehmung zur Gewährung von betrieblichen Pensionszusagen, so können Leistungen aus derartigen Zusagen in verschiedenen Formen finanziert werden. Werden Leistungen direkt gewährt ("Eigenfinanzierung"), so geschieht dies in Form einer Direktzusage. Das Unternehmen sammelt dann die für die Zah-lungen nach Pensionseintritt erfor-derlichen Mittel während der Dauer der aktiven Tätigkeit eines Dienstnehmers an, genauer gesagt, es behält Gewinne ein (führt diese einer "Pensionsrückstellung" zu) und verwendet ab dem Eintritt des Dienstnehmers in den Ruhestand diese