Die österreichische Schulaufsicht ist seit rund 93 Jahren eine Angelegenheit des Gesamtstaates. Ihre Übertragung an die Zentralgewalt geschah nicht nur, um dieser einen bestimmenden Einfluß auf die Entwicklung des Unterrichtswesens zu sichern, sondern war auch von der Tatsache bestimmt, daß das Ganze des Erziehungsgeschehens, der Bildungsvollzug und die Sicherung der Kontinuität des gesamten Unterrichtsgeschehens eine Überschau aus der Perspektive des Gesamtstaates erfordern.Diese Patronanz hat dem österreichischen Schulwesen nicht geschadet, im Gegenteil, es hat sich hierunter kräftig