So verschieden die Systeme in den Nachbarländern sind, die Rolle des Staates bei der Einhebung von Kirchenbeiträgen ist dort meist größer als in Österreich.Die deutsche Kirchensteuer ist tatsächlich eine „Steuer". Sie wird als Zuschlag zur Einkommensteuer aller Steuerpflichtigen, die der katholischen oder evangelischen Kirche angehören, vom Finanzamt eingehoben beziehungsweise gemeinsam mit der Lohnsteuer vom Dienstgeber sofort bei der Gehaltsauszahlung einbehalten. Die Kirche zahlt für das Steuerinkasso an den Staat eine nach Bundesländern unterschiedliche Abgeltung in Höhe
Gäbe es über dem Kirchenbeitrag hinaus nicht noch viele Spenden und jede Menge unbezahlte Arbeit, wären die Kirchen, ob römisch-katholische oder evangelische, arm dran.