Aus der westdeutschen Bundesrepublik erreicht uns die Nachricht, daß der dortige Bundesrat derzeit die Regierungsvorlage über eine Familienrechtsreform behandle, welche das im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerte patriarchalische Recht durch eine „gesunde Eheordnung" ersetzen soll. Die Reform ist von dem Gedanken einer möglichst vollkommenen Verwirklichung der Gleichberechtigung von Mann und Frau im Familtenredit beherrscht. Auch in den Beratungen des Bundesrates selbst tritt diese Tendenz offen zutage. Während nämlich der Regierungsentwurf im Falle von Meinungsverschiedenheiten der
Immer mächtiger wird in unseren Tagen der Ruf nach einer Neuordnung unseres staatlichen Lebens. Es entspringt dieses Streben einer geschichtlichen Notwendigkeit, da die gewaltigen Erschütterungen der letzten Jahrzehnte zwangsläufig die Forderung nach einem umfassenden Neubau unseres Staates und seiner Verwaltung mit sich brachten. Die Dringlichkeit einer tiefgreifenden Reform ist für Österreich auch schon dadurch gegeben, daß die letzte grundlegende staatliche Neuordnung noch in den Tagen des aufgeklärten Absolutismus vor sidi ging. Denn was seit den Tagen der Kaiserin Maria Theresia