Die 995 erstmals als befestigter Platz erwähnte Stadt Krems erlebte, ebenso wie das benachbarte Stein, im Zeitalter der Babenberger ihre erste Blütezeit, wuchsen doch beide Gemeinwesen von der geschützten Höhenlage in südlicher Richtung zur Donau hin. Die Maut am Strom, das Niederlagsrecht und der Handel bildeten für die Bürger von Stein die Grundlage ihrer Existenz, während Krems als Umschlagplatz für den Landverkehr Bedeutung erlangte. Die Verleihung des Stadtrechtes im Jahre 1305 war nur noch eine De-jure-Anerkennung der seit dem 12. Jahrhundert de facto bestehenden städtischen