Die EG-Umweltpolitik ist besser als ihr Ruf. Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und vor allem durch die Einführung der neuen Umweltkompetenzen der EG durch die Einheitliche Europäische Akte ist eine Neubewertung des Verhältnisses zwischen den wirtschaftlichen Grundfreiheiten der EG und dem Umweltschutz erfolgt; Umweltschutz steht heute gleichberechtigt neben den - im engeren Sinne - wirtschaftlichen Zielen der Gemeinschaft.Ohne die Umweltschutzmaßnahmen der EG in der Vergangenheit wären die Umweltschutzstandards in weiten Teilen Europas heute bedeutend