Privatisierung im eigentlichen Sinn hat bisher in Osterreich Hoch nicht stattgefvmden. Denn Privatisieren kann sinnvollerweise niir bedeuten, daß der Staat seine Eigentümerstellxmg an Private abtritt, ebenso wie der Komplementärbegriff Verstaatlichimg bedeutet, daß die VerfUgimgsgewalt über Unternehmen an den Staat fällt Denn worauf es in diesem Zusammenhang ankommt, ist die Herrschaft über das Unternehmen (nicht Dividendenzxiflüsse oder Spekulation). Diese ist in der Regel mit der Aktienmehrheit verbunden.Die bisher in Österreich stattgefundene Teilprivatisierung war hauptsächlich