Zunächst darf bemerkt werden, daß ein Zivügesetz, das das gesamte Zivilrecht umfaßt, zwar vom code civil bis zum italienischen Zivilgesetzbuch angestrebt worden war, aber in England und in den skandinavischen Ländern nie bestanden hat. Auch in den Ländern, die ein Zivilgesetzbuch besitzen, hat es sich' als notwendig erwiesen, zivilrechtliche Nebengesetze zu erlassen, und ist beispielsweise heute in Österreich und Deutschland das Ehegesetz selbständig verkündet. Die Frage wäre daher vielleicht eher darin zu stellen, ob die Vereinheitlichung des Zivilrechts in Europa möglich ist,