Die große Regieführung, die das Abrollen der kirchlichen Schauprozesse in den Oststaaten einheitlich regelt, hat nach Ungarn, Böhmen, der Slowakei, mit dem „Prozeß“ gegen den Temesvarer Diözesanbischof Augustin P a c h a vor einem Militärgericht der rumänischen „Volksarmee“ im September dieses Jahres wieder Rumänien in den Vordergrund treten lassen.„Niemand“, so heißt es in Art. 3, 4 und 5 des rumänischen Kultusgesetzes vom Jahre 1948, „darf seines religiösen Glaubens wegen verfolgt werden.* „Niemand darf gezwungen werden, an Gottesdiensten eines fremden Kultes