In einem vorhitlerischen deutschen Kleinstaatparlament war an einem heißen Sommernachmittag eine Plenarsitzung anberaumt. Das Parlament lag am Ufer eines Flusses, an dessen Ufer zahllose Badende wimmelten. Ein vernünftiger Portefeuilleträger brachte vor Eingehen in die Tagesordnung den Antrag ein, die Verordnung, die das Baden an diesem Ufer untersagte, aufzuheben, und zog gleichzeitig die Vorhänge zur Seite, so daß das gesamte Parlament mit Erstaunen feststellen konnte, daß behördliche Verbote umgangen werden. — Und die Verordnung wurde einstimmig aufgehoben.Hätte man sie mit