Der in einem Staat vorhandene Grund und Boden ist nicht nur Lebensraum des Staatsvolkes, sondern stellt auch das wichtigste Produktionsmittel der Gesamtwirtschaft dar. Es ist daher selbstverständliche Pflicht, daß den Besitzverhältnissen am Boden aus staats- und wirtshaftspolitischen Gründen größtes Augenmerk zugewandt werde. Die gegebene Besitzverteilung in einem Lande ist das Ergebnis der orogra- phisAen und klimatisAen Verhältnisse, der historisAen EntwiAlung und niAt zuletzt der siedelnden Bevölkerung und deren Kultur. Wird auf die natürliAe Weiter- entwidclung der Bodenverfassung