„Das hochwürdige Leobner Ordinariat hat mit Note vom 3. März 1789 diesem Kreisamte erinnert, daß es sämtlichen Dechanten dieses Kreises aufgetragen habe, die an den Kirchenwänden angebrachten unschicklichen Kristophs-gemälde auf eine bescheidene Art binnen 4 Monaten ... wegzuschaffen. J. v. Greyffenbach, Kreisamt Prugg“ Dieses Schreiben (Zahn, Steir. Misz. 54), das zu seiner Zeit wohl nicht allein dastand, gibt uns die Erklärung, wieso an so vielen Kirchen unter der Tünche Darstellungen des heiligen Christophorus entdeckt wurden. Wer aufmerksam durch unser Land fährt, kann oft