Unter den staatspolitischen Themen, die in der Schweiz zur Zeit diskutiert werden, beanspruchen deren zwei den Vorrang — nämlich das Problem der Totalrevision der Bundesverfassung von 1874 und die Frage des Beitritts zur UNO. Beide werden an Studientagungen undKongressen und auch in der Presse seit einigen Monaten diskutiert. Die Debatte über den UNO-Beitritt, über die im folgenden berichtet werden soll, wurde ausgelöst durch die von manchen Kreisen an den personellen Wechsel an der Spitze des Politischen Departements (Außenministeriums) geknüpfte Hoffnung auf eine „Aktivierung der
Der Berner Volksmund will wissen, daß Nikita Chruschtschow kurz vor seinem Sturz inkognito im Berner Bundeshaus aufgetaucht sei, um sich beim Schweizer Wehrminister, Bundesrat Paul Chaudet, zu erkundigen, wie er es denn anstelle, daß er um die Demission herumkomme. Böse Zungen fügen bei, dies liege einzig daran, daß weit und breit kein geeigneter Nachfolger aufzutreiben sei, der die ungeschriebenen Voraussetzungen erfülle, welcheheute eine Schweizer Bundesratswahl zur Qual machen.Minister auf AbrufDaß der schweizerische Wehrminister — er heißt mit dem offiziellen helvetischen Titel
Der geistvolle, allzu früh verstorbene Bundesrat Dr. Markus Feldmann hat mit Blick auf das Persönlich-Allzupersönliche in der schweizerischen Politik einmal gesagt: „Zwei Dinge setzen dem Schweizer besonders zu: der Föhn und der Neid.“ Der Neid hat in der Parteipolitik eine typisch schweizerische Entsprechung, die man als „ZTeid- Motiv“ bezeichnen kann. Der englische Journalist R. A. Langford, Verfasser eines erfrischenden Büchleins über Schweizer Eigen- und Unarten, hat das so formuliert: „ ,Z'leid' ist das Leitmotiv der schweizerischen Parteipolitik. Ein großer Unterschied
„Wenn es unvermeidlich ist, daß die Großstaaten wegen ihrer größeren Möglichkeiten und ihrer Macht den Weg zur Bildung von Wirtschaftsgruppen zwischen sich und den kleineren und schwächeren Nationen bahnen, so ist nichtsdestoweniger das Recht auf Achtung ihrer Freiheit im politischen Bereich unbestreitbar wie auch das Recht auf wirksamen Schutz jener Neutralität in den Streitigkeiten zwischen den Staaten, die ihnen nach dem Natur-recht und dem Völkerrecht zukommt. Ferner das Recht auf Schutz ihrer wirtschaftlichen Entwicklung, da sie nur so auf angemessene Weise das Gemeinwohl, das