Die laufende Prüfungstätigkeit des Rechnungshofes ist aus seiner öffentlichen Berichterstattung hinreichend bekannt. Im folgenden sollen Grenzprobleme erörtert werden, die bisher schwierig oder gar nicht lösbar waren, deren Bedeutung für das Prüfungsergebnis jedoch als wesentlich anzusehen ist.Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit — dem Rechnungshof gesetzlich vorgegebene Prüfungskriterien — hängen selbst begriffsinhaltlich von Zielsetzungen ab. Dies ergibt sich aus dem ökonomischen Prinzip („ … ein gegebenes Ziel mit geringstem Aufwand zu erreichen…”), wie aucth aus