Die seit dem Ende des ersten Weltkrieges so bedeutende Gesetzgebung auf sozialpolitischem Gebiet und insbesondere ihr Kernstück, Arbeitsrecht und Arbeiterschutz, ist verhältnismäßig neueren Ursprungs und beginnt im großen und ganzen erst mit der Zeit, da die Verhältnisse in Industrie und Handwerk infolge Einführung der modernen Maschinen eine strukturelle Umwandlung erfuhren und die Fabrikarbeit an Umfang und Bedeutung gewann. Die einschlägige Gesetzgebung beginnt als Arbeiterschutzrecht der Fabrikarbeiter, und zwar, wie man nach weitverbreiteter Ansicht annimmt, in jenem Land, in dem