Jede Staatslehre erklärt den Bestand eines Staatsvolkes, einer Summe von Menschen, die einen bestimmten Staat als ihr Vaterland in Anspruch nehmen, als eines der Bestimmungs-Stücke für das Bestehen eines Staates. Das Völkerrecht fordert dies desgleichen, um einem Völkerrechtssubjekt vorbehaltlose Anerkennung einzuräumen. Hinwiederum erhebt jeder Staat auf die Menschen Anspruch, die er für seine Bürger erklärt und anerkennt.Die Staatsbürgerschaft gehört daher zu den wichtigsten Personenstandsmerkmalen, und man darf die bekannte Formel verallgemeinern; extra rem publicam non est