Ausgelöst durch eine Beschwerde der Wiener Landesregierung, mit der nach einem ersten vergeblichen, weil mangelhaft durchgeführten Anlauf die Verfassungsmäßigkeit des Handelskammergesetzes in zahlreichen Bestimmungen bestritten wurde, hat der Verfassungsgerichtshof mit einem Erkenntnis kurz vor Ostern die Eingliederung einiger Berufsgruppen in die Kammern der gewerblichen Wirtschaft (Bundeskammer und Landeskammern) als verfassungswidrig erklärt und die bezüglichen Gesetzesstellen aufgehoben. Die Aufhebung bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der derzeit noch ausstehenden Kundmachung im