Die verfassungsrechtliche I-age in Österreich bedingt eine gesonderte Behandlung des gesamten Arbeitsrechtes, getrennt nach dem gewerblichen und landwirtschaftlichen Sektor. Während die Regelung des Arbeitsrechtes für die gewerbliche Arbeiterschaft in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache ist, unterliegt die Behandlung der gleichen Materie für die Land- und Forstwirtschaft der Grundsatzgesetzgebung des Bundes und der Ausführungsgesetzgebung der Länder. Diese Einteilung war anläßlich der Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern in der ersten Bundesverfassung des Jahres