Für die moderne Staatsrechtslehre ist das Staatsoberhaupt nicht einmal das, sondern nur eines der höchsten Staatsorgane; selbst in der Monarchie sei zwar der Monarch durch äußere Abzeichen, Wie Krone, Szepter, das Zeremoniell der Hofhaltung und dergleichen, durch einen Ehrenvorrang und historisch-traditionelle Verehrung und Achtung unterschieden, im Bereich der normativen Ordnung aber, in der Gesetzgebung bei der Ausübung des Sanktionsrechts, in der Verwaltung durch das Erfordernis der Gegenzeichnung durch einen Minister sei selbst der Monarch nur als eines der höchsten Organe des