Bei der Würdigung des Entwurfes für ein neues Strafrecht muß man auf die letzten Grundlagen für Recht und Menschenwürde zurückgreifen, um beurteilen zu können, ob er der Einstellung der Mehrheit des Volkes gerecht wird. Eine Würdigung setzt aber einen bestimmten Wertmesser voraus, womit schon angedeutet wird, daß es eine wertneutrale Rechtsordnung nicht geben kann. Wer dies behauptet, nimmt bereits d i e Wertung vor, daß er eine objektive Wertordnung ablehnt.Präventive und VergeltungWas sind nun die Grundlagen für Recht und Menschenwürde? Im Interesse des Allgemeinwohles legt die