Die am 23. Oktober d. J. vom Nationalrat beschlossene Erhöhung der Kinder- beziehungsweise Familienbeihilfen um fünf Schilling wurde von den Familienerhaltem als absolut unzureichend angesehen, ja als Beleidigung empfunden. Tatsächlich haben sich die Lebenshaltungskosten der Familie durch die erhebliche Verteuerung sehr vieler Güter und Dienstleistungen in einem Ausmaß erhöht, zu dem die Einkommenserhöhung von fünf Schilling pro Kind in keinem Verhältnis steht. Es ist jedoch festzuhalten, daß der Gesetzgeber mit dieser Beihilfenerhöhung lediglich die Preiserhöhungen bei Schwarzbrot